Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Telefonnummer:
Name des Kindes:
Vorname des Kindes:
Anmeldung zur Ferienbetreuung im Schülerbetreuungshaus (SchüBa) SJ 2024/25 Änderung der Bankverbindung Änderung der Kontaktdaten Änderung des Betreuungsumfangs (nur bis 30 Tage vor der gebuchten Woche möglich)
2. Wahl des Betreuungsangebots
Ferienbetreuung
KW1 (02.01.-03.01.2025) – Weihnachten – 2x 20,50€ KW9+10 (28.02.-07.03.2025) – Fasching – 6x 20,50€ KW16 (14.04.-17.04.2025) – Ostern1 – 4x 20,50€ KW17 (22.04.-25.04.2025) – Ostern2 – 4 x 20,50€ KW18 (02.05.2025) – Brückentag – 1x 20,50€ KW22 (30.05.2025) – Brückentag – 1x 20,50€ KW24 (10.06.-13.06.2025) – Pfingsten1 – 4x 20,50€ KW25 (16.06.-20.06.2025) – Pfingsten2 – 4x 20,50€ KW31 (31.07.-01.08.2025) – Sommer1 – 2x 20,50€
Die Beträge verstehen sich inkl. Mittagessen. Buchungen sind nur wie angegeben möglich. Einzelne Tage innerhalb eines Buchungsangebots sind nicht möglich.
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3. Angaben zum/zu den gesetzlichen Vertreter(n):
Name (Mutter):
Vorname (Mutter):
Berufstätig:
Ja, ganztägig Ja, vormittags Ja, nachmittags Nein
Name (Vater):
Vorname (Vater):
Berufstätig:
Ja, ganztägig Ja, vormittags Ja, nachmittags Nein
Angaben zum Vertragspartner (Rechnungsempfänger):
Name:
Vorname:
Straße und Hausnummer:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Notfalltelefonnummer:
5. Entgeltbefreiung
a) Antrag auf Befreiung vom Betreuungsentgelt
Die Familie verfügt über einen Familienpass der Stadt Baden-Baden mit dem Merkmal 'L', 'LE' oder 'LW'.
Bitte fügen Sie dieser Anmeldung eine Kopie des zu Schuljahresbeginn gültigen Familienpasses bei (.pdf oder .jpg). Die Entgeltbefreiung gilt für ein Schuljahr. Für nachfolgende Schuljahre ist dem Fachgebiet Schule und Sport, Stolzenbergstr. 13, BAU I, 76532 Baden-Baden rechtzeitig (bis spätestens 31. August) ein neuer Familienpass vorzulegen. Eine Entgeltbefreiung ist erst nach Eingang der Kopie des Familienpasses möglich.
Bitte laden Sie ihn entsprechend hoch:
b) Befreiung vom Essensentgelt
Das Kind erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
Bitte beantragen Sie rechtzeitig beim Fachgebiet Soziale Leistungen, Gewerbepark Cité 1, die Befreiung vom Essensentgelt unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids über eine Sozialleistung (Existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Die Entgeltbefreiung gilt ab Vorlage für den Geltungszeitraum des Leistungsbescheids.
Bitte laden Sie ihn entsprechend hoch:
6. Einrichtungs-/Aufnahmevorbehalt:
Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht grundsätzlich nicht. Die Betreuung erfolgt ausschließlich im Rahmen der von der Stadt Baden-Baden als Schulträger zur Verfügung gestellten Kapazitäten. Sollten die Kapazitäten der Plätze in der Schulkindbetreuung an der Schule bzw. im Schülerbetreuungshaus überschritten werden, können weitere Kinder auf die Warteliste genommen werden.
Ich stimme der Aufnahme auf die Warteliste zu, falls keine Plätze verfügbar sind.
7. Einzugsermächtigung
Die Stadtkasse Baden-Baden wird hiermit ermächtigt, die jeweils fälligen Teilnehmerbeiträge für die Teilnahme meines Kindes am Mittagessen/Betreuungsangebot monatlich von meinem Konto abzubuchen. Das Recht auf Widerruf bleibt vorbehalten. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, so besteht seitens des kontoführenden Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Abbuchung.
Kontoinhaber:
Geldinstitut:
IBAN:
BIC:
Bitte füllen Sie außerdem das SEPA-Lastschriftmandat weiter unten aus und schicken Sie es per Post an die angegebenen Kontaktdaten. Nur wenn beides eingegangen ist, ist eine Abbuchung möglich.
Hinweis: Leider müssen wir aus rechtlichen Gründen auf eine handschriftlich befüllte Papierform bestehen.
8. Sonstiges
Veröffentlichung von Fotos
Die Verwaltung fertigt im Rahmen ihrer Angebote Fotos an, bei denen vielleicht Ihr Kind abgebildet sein könnte. Diese Fotos werden möglicherweise auch für journalistische Zwecke, Internet, Plakate, Broschüren, Flyer und Präsentationen eingesetzt. Zu diesem Zweck werden geeignete Fotos gesammelt und archiviert. Dies dient der Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des kommunalen Schulträgers Da solche Fotos nur mit der Einwilligung des Abgebildeten oder des Erziehungsberechtigten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen und auch der Datenschutz eine Einwilligung erfordert, bitten wir um Angabe (untenstehend), ob Sie mit der Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes für die oben genannten Zwecke einverstanden sind.
Hiermit erkläre(n) ich/wir die zeitlich unbefristete Einwilligung in die datenschutzrechtliche Verarbeitung der Fotos, insbesondere in die Speicherung der Fotos für eine spätere Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Baden-Baden sowie in die unentgeltliche Verwertung und Veröffentlichung von Fotos, die im Rahmen der Schulkindbetreuung angefertigt wurden.
Anmerkungen
Hier können Sie uns gerne ergänzende Informationen mitteilen:
AGBs und Datenschutz
Mit dem Absenden versichern Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben und dass Sie, die im Betreuungsvertrag aufgeführten Regelungen, anerkennen. Mit dem Absenden bestätigen Sie außerdem, dass die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Betreuungsangebote an den Grundschulen in städtischer Trägerschaft sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben.
Die Aufnahme in die Betreuungsangebot steht generell unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Plätzen und der vollständigen Angaben sowie Unterlagen zum Nachweis.
Bitte denken Sie auch an die postalische Übermittlung des SEPA-Mandats.
Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Stern .
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