Schulnahe Ferienbetreuung der Stadt Baden-Baden

Im Folgenden ist eine Anmeldung für eine wochenweise Betreuung in den Schulferien an unterschiedlichen städtischen Einrichtungen in Baden-Baden für Erstklässler möglich:



    Rechtsanspruch auf Betreuung

    Besucht das Kind im Schuljahr 2026/2027 erstmals die erste Klasse bzw. wird das Kind eingeschult und ist es wohnhaft in Baden-Baden? janein
    Die Anmeldung für Kinder ohne Rechtsanspruch ist bei diesem Betreuungsprogramm nicht möglich. Eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder der zweiten bis vierten Klasse bietet z.B. das SchüBa in Balg

    Weitere Infos finden Sie hier und hier


    Die Anmeldung für Kinder mit Rechtsanspruch ist im Zeitraum 15.02. bis 15.03. möglich.

    Weitere Infos finden Sie hier und hier


    Für die Anmeldung zur Ferienbetreuung im SchüBa in Balg steht hier ein getrenntes Formular bereit.

    1. Angaben zum Schulkind

    Geschlecht: weiblichmännlichsonstiges


    Hat das Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen Behinderung oder drohender Behinderung nach SGB VIII oder SGB IX?
    Muss das Kind regelmäßig Medikamente einnehmen? Gibt es Allergien?

    Nach Betreuungsende
    Ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern gemäß Masernschutzgesetz ist der Schule vorzulegen. Ich bin damit einverstanden, dass die Schule dem Schulträger (Stadt) die Information über den Masernschutznachweis weitergibt.

    Hinweis: Falls Sie nicht mit der Datenweitergabe einverstanden sind, muss der Nachweis über den Masernschutz bei der Anmeldung zur Schulkindbetreuung/zum Schülerbetreuungshaus im Original vorgelegt werden (ärztliche Bescheinigung, Impfpass). Ohne entsprechenden Nachweis kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.
    Eine Empfehlung des Jugendamtes zur vorrangigen Aufnahme in die Schulkindbetreuung/in das Schülerbetreuungshaus liegt vor.
    Ich lebe mit meinem Kind/meinen Kindern alleine in einem Haushalt.
    Ist das Kind Vegetarier? (Hinweis: Das Essen enthält grundsätzlich kein Schweinefleisch)

    2. Wahl des Betreuungsangebots

    Ferienbetreuung (täglich für 8h von 8 bis 16Uhr)


    Die Beträge verstehen sich inkl. Mittagessen.
    Buchungen sind, nur wie angegeben, möglich. Einzelne Tage innerhalb eines Buchungsangebots sind nicht möglich.

    3. Angaben zum/zu den gesetzlichen Vertreter(n):

    Berufstätig:
    Berufstätig:
    Angaben zum Vertragspartner (Rechnungsempfänger):

    4. Meine Tochter/mein Sohn darf von anderen Personen abgeholt werden

    Person 1
    Person 2

    5. Entgeltbefreiung

    a) Antrag auf Befreiung oder Reduktion vom Betreuungsentgelt / Familienpass

    Bitte fügen Sie dieser Anmeldung eine Kopie des zu Schuljahresbeginn gültigen Familienpasses bei (.pdf oder .jpg). Die Entgeltbefreiung oder -Reduktion gilt für ein Schuljahr. Für nachfolgende Schuljahre ist uns (bis spätestens 31. August) ein neuer gültiger Familienpass vorzulegen. Eine Entgeltbefreiung oder -Reduktion ist erst nach Eingang der Kopie des Familienpasses möglich.
    Bitte laden Sie ihn entsprechend mit Vorder- und Rückseite hoch:


    b) Befreiung vom Essensentgelt
    Bitte beantragen Sie rechtzeitig beim Sozial- und Jugendamt, Abteilung Existenzsicherung, Gewerbepark Cité 1, die Befreiung vom Essensentgelt unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids über eine Sozialleistung (Existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Die Entgeltbefreiung gilt ab Vorlage für den Geltungszeitraum des Leistungsbescheids.
    Bitte laden Sie ihn entsprechend hoch:

    6. Einrichtungs-/Aufnahmevorbehalt:

    Für Kinder mit Wohnsitz in Baden-Baden, die im Schuljahr 2026/27 erstmals die erste Klasse besuchen, besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) bei Anmeldung bis zum 15. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres (Für spätere Anmeldungen oder Kinder in anderen Klassenstufen besteht der Rechtsanspruch nicht!). Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in der/den gewählten Schule bzw. Betreuungseinrichtung. Wenn die örtlichen Kapazitäten erschöpft sind, stellen wir einen Platz in einer anderen Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet zur Verfügung.

    Mindestteilnehmerzahl
    Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl für ein GanztagsFerien-Modul nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, das betreffende Modul mit einem oder mehreren anderen Modulen, auch trägerübergreifend, zusammenzulegen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierüber mit einer angemessenen Vorlaufzeit informiert, selbst wenn bereits verbindliche Anmeldungen vorliegen. Ein Anspruch auf Durchführung des ursprünglich gebuchten Moduls in der vorgesehenen Form besteht in diesem Fall nicht.

    Doppelbuchungen
    Für die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Teilnahme berücksichtigt die Stadt Baden-Baden grundsätzlich die zeitlich zuerst eingegangene Buchung. Nachfolgende Anmeldungen für GanztagsFerien-Module im selben Zeitraum, werden von der Stadt Baden-Baden storniert.

    7. Einzugsermächtigung

    Die Stadtkasse Baden-Baden wird hiermit ermächtigt, die jeweils fälligen Teilnehmerbeiträge für die Teilnahme meines Kindes am Mittagessen/Betreuungsangebot monatlich von meinem Konto abzubuchen. Das Recht auf Widerruf bleibt vorbehalten.

    Bitte füllen Sie zusätzlich zu diesem Formular auch das SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken Sie es per Post an die unten angegebenen Kontaktdaten. Nur wenn es eingegangen ist, ist eine Abbuchung möglich!

    Hinweis: Leider müssen wir aus rechtlichen Gründen auf eine handschriftlich befüllte Papierform bestehen. Eine digitale Version ist nicht ausreichend.

    8. Sonstiges

    Veröffentlichung von Fotos

    Die Verwaltung fertigt im Rahmen ihrer Angebote Fotos an, bei denen vielleicht Ihr Kind abgebildet sein könnte. Diese Fotos werden möglicherweise auch für journalistische Zwecke, Internet, Plakate, Broschüren, Flyer und Präsentationen eingesetzt. Zu diesem Zweck werden geeignete Fotos gesammelt und archiviert. Dies dient der Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des kommunalen Schulträgers. Da solche Fotos nur mit der Einwilligung des Abgebildeten oder des Erziehungsberechtigten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen und auch der Datenschutz eine Einwilligung erfordert, bitten wir um Angabe (untenstehend), ob Sie mit der Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes für die oben genannten Zwecke einverstanden sind.

    Anmerkungen

    Hier können Sie uns gerne ergänzende Informationen mitteilen:

    AGBs und Datenschutz

    Mit dem Absenden versichern Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben und dass Sie die im Betreuungsvertrag aufgeführten Regelungen anerkennen. Mit dem Absenden bestätigen Sie außerdem, dass die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Betreuungsangebote an den Grundschulen in städtischer Trägerschaft sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Die Aufnahme in die Betreuungsangebot steht generell unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Plätzen und der vollständigen Angaben sowie Unterlagen zum Nachweis. Bitte denken Sie auch an die postalische Übermittlung des SEPA-Mandats.


    Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Tasse.

    Hinweise zu den Dateianhängen/Uploads:
    Zulässig sind nur die Formate .pdf oder .jpg zu je maximal 2MB

    SEPA-Lastschriftmandat:

    Bitte füllen Sie die folgende Einzugsermächtigung aus und unterschreiben Sie diese. Das Dokument muss dann im Original per Post an folgende Adresse gesendet werden:
    Stadt Baden-Baden
    Amt für Kultur, Bildung und Sport
    Abteilung Schule und Sport
    Stolzenbergstr. 13, Bau I
    76532 Baden-Baden

    AGBs:

    Einverständniserklärung zum Datenschutz: